BGH-Urteil zu «Vaxzevria» erzwingt auch Neubewertung des behaupteten positiven Nutzen-Risiko-Verhältnisses
Der BGH hat gestern ein Urteil des OLG Koblenz aufgehoben, mit dem eine Corona-«Impf»schadenklage einer Zahnärztin abgewiesen worden war. AstraZeneca, Hersteller der Injektion, muss nun umfassend Auskunft geben, was wiederum die Tür öffnet für eine solide Prüfung des Nutzen-Risiko-Verhältnis der Spritzen.
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